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Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Volume 11
Published by: KZ-Gedenkstätte Neuengamme
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Description

"Asoziale" und "Kriminelle" im nationalsozialistischen Lagersystem

Aus dem Inhalt:

  • Wolfgang Ayaß: Schwarze und grüne Winkel. Die nationalsozialistische Verfolgung von "Asozialen" und "Kriminellen" - ein Überblick über die Forschungsgeschichte
  • Hans-Dieter Schmid: Die Aktion "Arbeitsscheu Reich" 1938
  • Helmut Kramer: Der Beitrag der Juristen zum Massenmord an Strafgefangenen und die strafrechtliche Ahndung nach 1945
  • Hans-Peter Klausch: "Vernichtung durch Arbeit" - Strafgefangene der Emslandlager im KZ Neuengamme
  • Rainer Hoffschildt: "Sicherungsverwahrung" als Instrument der Verfolgung homosexueller Männer
  • Jens-Christian Wagner: Vernichtung durch Arbeit? Sicherungsverwahrte Häftlinge im KZ Mittelbau-Dora
  • Thomas Rahe / Katja Seybold: "Berufsverbrecher", "Sicherungsverwahrte" und "Asoziale" im Konzentrationslager Bergen-Belsen
  • Christa Schikorra: Grüne und Schwarze Winkel - geschlechterperpektivische Betrachtungen zweier Gruppen von KZ-Häftlingen 1938-1940
  • Robert Sommer: Zur Verfolgungsgeschichte "asozialer" Frauen aus Lagerbordellen
  • Katja Limbächer: Strafverfahren in Ost-  und Westdeutschland gegen das Bewachungspersonal des Jugendschutzlagers Uckermark
  • Susanne zur Nieden: "Unwürdige" Opfer - Zur Ausgrenzung der im Nationalsozialismus als "Asoziale" Verfolgten in der DDR
  • Stefan Romey: "Asozial" als Ausschlusskriterium in der Entschädigungspraxis der BRD

Wolfgang Ayaß: Schwarze und grüne Winkel. Die nationalsozialistische Verfolgung von »Asozialen« und »Kriminellen» – ein Überblick über die Forschungsgeschichte

Der Aufsatz gibt einen Überblick der bisherigen Forschungen über die Verfolgung von sozialen Außenseitern, die als "Asoziale" bzw. "Berufsverbrecher" in die Konzentrationslagerverschleppt wurden. Dabei wird zunächst die fast durchweg negative Schilderung dieser Häftlingsgruppen in der frühen Erinnerungsliteratur der politischen Häftlinge thematisiert, die lange auch die Forschung beeinflusste. Insbesondere seit den 1980er-Jahrenerschien - zunächst in der Regel außerhalb der etablierten universitären Forschung - eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu Fragender "Euthanasie"-Morde, der Zwangssterilisationen und der Verfolgung von delinquenten Jugendlichen, Bettlern und Prostituierten. Darunter waren auch Arbeiten, die das Schicksal der "Asozialen" in den Konzentrationslagern untersuchten. Die Häftlingskategorie der "Berufsverbrecher" gehört dagegen zu den bisher nur wenig untersuchten Häftlingsgruppen der Konzentrationslager. Allerdings gab es schon früh einschlägige rechtshistorische Veröffentlichungen zu Themen wie der Vorbeugungshaft, jedoch erfolgten Forschungen über die für die "vorbeugende Verbrechensbekämpfung" bzw. die Verhängung von Vorbeugungshaft zuständige Kriminalpolizei erst später.

Hans-Dieter Schmid: Die Aktion »Arbeitsscheu Reich«

Der Beitrag gibt einen Gesamtüberblick über die Aktion "Arbeitsscheu Reich" im Jahr 1938 und setzt sich dabei besonders mit der Verfolgung der Sinti und Roma auseinander. Die Motivation für die Aktion wird in der Ausschöpfung von Arbeitskraftreserven für die um diese Zeit entstehenden ersten großen SS-Wirtschaftsunternehmen gesehen, verbunden mit einem verschärften Vorgehen gegen "Asoziale " und "Arbeitsscheue" unter dem rassistisch verstandenen Vorwand der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" mithilfe des Instruments der Vorbeugungshaft. In den beiden Verhaftungswellen der Aktion im April und Juni 1938 wurden über 11 000 Häftlinge in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen eingeliefert, darunter 2300 "vorbestrafte" Juden. Durch diese Einlieferungen wurde die Häftlingsstruktur in den drei Konzentrationslagern völlig verändert. Für die bei dieser Aktion verhafteten Sinti und Roma ergab sich nach dem Krieg die diskriminierende Folge, dass sie zunächst für die Haftzeit bis 1943 keine Wiedergutmachung erhielten, da sie aus "kriminalpräventiven" und nicht aus rassistischen Gründen in Haft gewesen seien.

Helmut Kramer: Der Beitrag der Juristen zum Massenmord an Strafgefangenen und die strafrechtliche Ahndung nach 1945

An dem Massenmord an Strafgefangenen in Konzentrationslagern war die Justiz maßgeblich beteiligt. Die zwischen Reichsjustizminister Thierack und SS-Chef Himmler vereinbarte Aktion "Vernichtung durch Arbeit" mit der Auslieferung von Tausenden von Strafgefangenen an Gestapo und SS wurde verwaltungsmäßig im Reichsjustizministerium durchgeführt. Juristen waren unentbehrlich, um dem Mordvorhaben den Anschein des Legalen zu verleihen. Außer dem 1947 im Nürnberger Juristenprozess verurteilten Staatssekretär Curt Rothenberger gingen die im Reichsjustizministerium beteiligten Juristen straflos aus. Die Freisprüche in einem Schwurgerichtsprozess in Wiesbaden 1950 und die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln 1970 gegen zwei weitere Juristen, von denen einer im Bundesjustizministerium tätig war, wurden damit begründet, die Beschuldigten hätten die Bedeutung der Begriffe "Sonderbehandlung" und "Vernichtung durch Arbeit" nicht gekannt und auch von der tatsächlichen Behandlung der Gefangenen im KZ Mauthausen und anderen Konzentrationslagern nichts gewusst.

Hans-Peter Klausch: »Vernichtung durch Arbeit« – Strafgefangene der Emslandlager im KZ Neuengamme

1942 startete die deutsche Justiz eine reichsweite Mordaktion, in deren Verlauf ca. 20 000 als "asozial" klassifizierte Strafgefangene und Sicherungsverwahrte zur "Vernichtung durch Arbeit" an die SS "abgegeben" wurden. Ausgehend von den politischen, militärischen und ökonomischen Hintergründen des Mordprogramms wird untersucht, welche Auswirkungen die "Asozialenaktion" der Justiz auf die Strafgefangenenlager des Emslands hatte, die die mit Abstand größte Strafvollzugseinrichtung Deutschlands waren. Der Rekonstruktion der von dort in das KZ Neuengamme abgehenden Transporte folgt eine Untersuchung zur Zusammensetzung der betroffenen Häftlinge nach Alter, sozialer Herkunft und den zur Last gelegten Straftaten. In die Bilanz der im KZ Neuengamme organisierten "Vernichtung durch Arbeit" fließen vergleichende Betrachtungen zur Entwicklung im KZ Buchenwald ein. Schließlich wird die Rolle des Regierungsrats Hans-Georg Hildebrandt beleuchtet, der von 1942 bis 1944 als Kommandeur der Strafgefangenenlager im Emsland fungierte und nach dem Krieg von der britischen Besatzungsmacht im vormaligen KZ Neuengamme interniert wurde.

Rainer Hoffschildt: »Sicherungsverwahrung« als Instrument der Verfolgung homosexueller Männer

Nach der Verschärfung des § 175 StGB durch die Nationalsozialisten im Jahr 1935 verzehnfachten sich die Verurteilungszahlen homosexueller Männer auf über 8000 im Jahr 1938. Viele homosexuelle Männer wurden mehrfach und schließlich auch zu Sicherungsverwahrung verurteilt. Unter den 143 namentlich bekannten Opfern waren auch zwölf, die sich "freiwillig" kastrieren ließen. Viele wurden ab Ende 1942 in Konzentrationslager überstellt. Am Beispiel des Gefängnisses Wolfenbüttel, des Zuchthauses Celle, der Emslandlager und der Konzentrationslager wird versucht, das Schicksal sicherungsverwahrter homosexueller Männer in diesen vier Haftarten zu beschreiben. Von 84 der 143 Männer ist auch das Haftende bekannt: 70 starben, ihre Todesrate lag somit bei 83 %. In den Konzentrationslagern lag die Todesrate sogar bei 89 %. Zwei Einzelschicksale werden beispielhaft ausführlicher beschrieben.

Jens-Christian Wagner: Vernichtung durch Arbeit? Sicherungsverwahrte als Häftlinge im KZ Mittelbau-Dora

Etwa 1000 Sicherungsverwahrte wurden im Herbst und Winter 1943/44 vom KZ Buchenwald in das neu errichtete Außenlager Dora überstellt. Mit zeitweise etwa 10 % an der Gesamtbelegschaft des Lagers war ihr Anteil in Dora höher als in den meisten anderen Konzentrationslagern. Mehr als die Hälfte aller Sicherungsverwahrten hat die Haft im KZ Mittelbau- Dora, das nur eineinhalb Jahre existierte, nicht überlebt. Keine andere Häftlingsgruppe wies im KZ Mittelbau-Dora eine vergleichbar hohe Sterblichkeit auf. Doch die Frage, ob die SS gegenüber den Sicherungsverwahrten in Dora ein Programm der "Vernichtung durch Arbeit" exekutierte, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Vielmehr war die hohe Todesrate unter den Sicherungsverwahrten durch eine Gemengelage aus situativen sowie ideologisch bedingten Faktoren bedingt. Sicher ist, dass der Tod vor allem der auf Baustellen eingesetzten Sicherungsverwahrten von der SS zumindest bewusst einkalkuliert wurde.

Thomas Rahe, Katja Seybold: »Berufsverbrecher«, »Sicherungsverwahrte« und »Asoziale« im Konzentrationslager Bergen-Belsen

Häftlinge mit schwarzem und grünem Winkel waren im Konzentrationslager Bergen- Belsen in größerer Zahl vertreten als bisher angenommen. Die Zahl der "Kriminellen" lag dabei höher als die der "Asozialen", zu denen die Quellen über die statistischen Informationen hinaus kaum nähere Angaben enthalten. Da die Häftlinge mit grünem Winkel auch in Bergen-Belsen die meisten Kapo- Positionen einnahmen, liegen zu ihnen deutlich mehr aussagekräftige Quellen - von Häftlingen aus anderen Häftlingsgruppen - vor, die auch Aufschluss über ihre Rolle in der Entwicklungsgeschichte Bergen-Belsens geben sowie über das Spektrum ihres Verhaltens im Lager.

Christa Schikorra: Grüne und schwarze Winkel – geschlechterperspektivische Betrachtungen zweier Gruppen von KZ-Häftlingen 1938-1940

Der Beitrag geht von der Frage aus, wer als "kriminell" oder "asozial" in ein Konzentrationslager eingeliefert wurde. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, wie die Konstituierungen von "kriminell" und "asozial" begründet und diese Zuschreibungen dynamisiert wurden. Denn sowohl die Definition als auch die Bewertung von Straftaten wie auch von sozialen Abweichungen standen im Kontext der Ideologie der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft ". Traditionslinien führen zur Herausbildung der Berufsfelder von Kriminalistik und Fürsorge im späten 19. Jahrhundert. Der Deutung von Delinquenz und Devianz kommt hier eine entscheidende Rolle zu. These ist, dass bei der Herausbildung eines spezifischen Feindkonzepts der "rassischen Generalprävention " auf Stereotype Bezug genommen wurde, die wesentlich durch die Geschlechtszugehörigkeit bestimmt sind. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie die Häftlinge mit grünem und schwarzem Winkel die Situation der Gefangenen in den frühen Jahren in den vor dem Krieg (1938) gegründeten Konzentrationslagern Flossenbürg und Ravensbrück prägten. Schließlich wird erörtert, wie die Beziehungen unter den Häftlingen dargestellt wurden und wie dies bis in die Überlieferung hinein wirksam ist.

Robert Sommer: Zur Verfolgungsgeschichte »asozialer« Frauen aus Lagerbordellen

Seit 1942 richtete die SS in den meisten großen Konzentrationslagern Bordelle für Häftlinge ein, so in Mauthausen, Gusen, Flossenbürg, Auschwitz I, Monowitz, Buchenwald, Dachau, Neuengamme, Sachsenhausen und Mittelbau-Dora. Mit der Einrichtung dieser Bordelle sollte männlichen Häftlingen ein Anreiz zur Steigerung der Arbeitsproduktivität gegeben werden. Der Bordellbesuch wurde am 13. Mai 1943 als besonderes Privileg in einer "Prämien-Vorschrift" verankert, die für das gesamte KZ-System galt. Durch die Auswertung überlieferter Aktenbestände können zu mehr als 80 % aller Frauen aus Lagerbordellen Aussagen über ihre Herkunft und zu Aspekten ihrer Verfolgungsgeschichte gemacht werden. Die meisten von ihnen waren Deutsche und wurden als "Asoziale " stigmatisiert und verfolgt. Einige Frauen waren bereits vor der Einweisung in das KZ als Prostituierte tätig oder wurden als Prostituierte "eingestuft". An zwei Beispielen werden Verfolgungsgeschichten von Zwangsprostituierten aus Lagerbordellen exemplarisch dargestellt.

Katja Limbächer: Strafverfahren in Ost- und Westdeutschland gegen das Bewachungspersonal des Jugendschutzlagers Uckermark

Über die mindestens 100 Frauen, die im inneren Lagerbereich des Jugendschutzlagers Uckermark zur Bewachung der weiblichen Minderjährigen eingesetzt waren, ist bisher nur wenig bekannt. Die nach 1945 angestrebten Ermittlungsverfahren liefern jedoch einige Informationen über die Aufseherinnen und ihre Lebenswege nach Kriegsende. Darüber hinaus könnten die Verfahren Anhaltspunkte für den Umgang mit dem Lager sowie mit den ehemaligen Häftlingen in beiden deutschen Staaten geben. Nach Kriegsende wurde in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik keine der Aufseherinnen des Jugendschutzlagers Uckermark verurteilt, in der SBZ und späteren DDR wurden zwei ehemalige Aufseherinnen verurteilt. In der DDR könnte die Strafverfolgung also konsequenter gewesen sein. Die geringe Zahl verurteilter Aufseherinnen wirft zudem die Frage auf, ob ein Zusammenhang zwischen der Anerkennung der Jugendschutzlager als Konzentrationslager und der insgesamt wenig konsequenten Strafverfolgung des dort eingesetzten Bewachungspersonals besteht. In den Jugendschutzlagern waren als "Asoziale" und "Kriminelle" eingestufte Minderjährige inhaftiert, die auch nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft stigmatisiert und ausgegrenzt wurden, während die Lager als positive Beispiele polizeilicher Erziehungseinrichtungen galten.

Susanne zur Nieden: »Unwürdige« Opfer – zur Ausgrenzung der im Nationalsozialismus als »Asoziale« Verfolgten in der DDR

Im Fokus des Beitrags stehen die NS-Verfolgten, die in der SBZ und der DDR von der Wiedergutmachung ausgeschlossen wurden, weil sie als "Homosexuelle", "Asoziale" oder "Kriminelle" verfolgt worden waren. Beispielhaft wird dies an der Fallgeschichte von Karl B. vorgestellt, der als sogenannter "Asozialer" im Nationalsozialismus mehrere Jahre in verschiedenen Konzentrationslagern verbrachte und zwangssterilisiert wurde. Vor allem aufgrund seiner Verfolgung als "Asozialer" wurde ihm vom Ostberliner Hauptausschuss "Opfer des Faschismus" und später vom VdN-Referat (Verfolgte des Naziregimes) in der DDR die Anerkennung als NS-Verfolgter und damit eine Verfolgtenrente verweigert. Als zusätzlicher Ablehnungsgrund diente sein späteres, als nicht den Normen der DDR-Gesellschaft entsprechend angesehenes Verhalten. Erst Mitte der 1960er-Jahre deutet sich in dieser Frage ein Wandel an. Die Geschichte von Karl B. zeigt exemplarisch, dass weit über das Jahr 1945 hinaus Werturteile und Ordnungsvorstellungen, die bereits vor 1933 in der deutschen Gesellschaft gegenüber sozialen Randgruppen wirksam waren und im Nationalsozialismus zur Rechtfertigung von Inhaftierung und Massenmord benutzt wurden, fortwirkten.

Stefan Romey: »Asozial« als Ausschlusskriterium in der Entschädigungspraxis der BRD

Schon früh hatte sich in der jungen BRD ein Verwaltungs- und Gesetzeswerk herausgebildet, das bestimmte Gruppen von NS-Verfolgten wie die "Asozialen" von jeglicher Anerkennung und Entschädigung ausschloss. Nicht die Tatsache der erlittenen Verfolgung bzw. ihre Schwere entschied letztlich über die Einbeziehung in die "Wiedergutmachung" sondern Beweggründe der früheren Verfolger im Rahmen eines fortbestehenden gesellschaftlichen Kontextes. Diese Kontinuität lässt sich am Beispiel der Sozialverwaltung in Hamburg und der dieser angegliederten "Sozialen Arbeitsgemeinschaft" aufzeigen. In einer Zeit großer Not war nach dem Krieg kein Raum für die Entwicklung neuer fürsorgerischer und sozialpflegerischer Konzepte für die Betreuung aller NS-Verfolgten. Eine kritische Auseinandersetzung über den Ausschluss "asozialer" KZ-Häftlinge fand auch innerhalb der Verfolgtenorganisationen jahrzehntelang nicht statt. Bis heute ist es nicht gelungen, die Entschädigungsgesetzgebung zugunsten dieser Verfolgtengruppe zu verändern. In der historischen Aufarbeitung der Geschichte der "Wiedergutmachung" ist es notwendig, nationalsozialistische Kontinuitäten auch in diesem Gesellschaftsbereich zu erkennen und mit ihnen zu brechen.

Details

Number
325
Isbn
978-3-8378-4005-6
Year
2009
Languages
German